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Bestellung von Fischereiaufsichtsorganen
Der Fischereiberechtigte ist verpflichtet, für eine hinreichende Beaufsichtigung seines Fischwassers zu sorgen. Diese Aufsicht kann er selbst vornehmen oder durch einen von ihm bestellten Fischereiaufseher besorgen lassen.
Fischereikataster
Im Fischereikataster erfolgt eine übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung der Fischwässer und Fischereirechte.
Fischereirechtliche Bewilligungen
Das Fischereirecht im Sinne dieses Gesetzes besteht in der ausschließlichen Berechtigung, in jenen Gewässern, auf die sich das Recht räumlich erstreckt (Fischwasser), Fische, Krustentiere, Muscheln und …
Fischerkarten
Ausstellung und Registrierung der ausgegebenen Fischerkarten und Fischergastkarten.
Fischerprüfungen
Zwei Mal jährlich (am 1. Freitag im April und Oktober) wird die Fischereiprüfung organisiert und abgenommen.
Forstrechtliche Anmeldeverfahren
"Vereinfachte" Verfahren, die nicht mit Erlassung eines Bescheides beendet werden.(§17a, §62 (1a), §64, §86, §15 Forstgesetz).
Forstrechtliche Bewilligungen
Bewilligungen, die aufgrund der Bestimmungen des Forstgesetzes erteilt werden. Rodungsbewilligungen, Fällungsbewilligungen und Bewilligungen zur Errichtung von forstlichen Bringungsanlagen oder Waldsperren, …
Jagdkarten
Ausstellung und Änderung der Jagdkarten sowie Überwachung der Zahlung des jährlichen Jagdkartenbeitrages.
Jagdprüfungen
Vorbereitung und Durchführung der Jagdprüfung
Rodungen und Fällungen von Waldflächen
Fällungen:
Zur Erhaltung des Waldes und des Waldbodens sind großflächige Fällungen (Kahlhiebe ab einer Kahlhiebe ab einer zusammenhängenden Fläche von 0,5 ha oder Einzelstammentnahmen ab 0,5 ha bewilligungspflichtig.
Wald- / Nicht-Wald-Feststellung
Mit diesem Formular können Sie bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragen, dass eine bestimmte Fläche als Wald oder Nichtwald festgestellt wird.
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