Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
HERZLICH WILLKOMMEN AUF UNSERER HOMEPAGE
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz gliedert sich in drei Rechtsreferate und drei
Fachreferate ( siehe Organigramm).
Die Bezirksverwaltungsbehörden haben die ihnen
a) nach den Gesetzen und Verordnungen bzw. Staatsverträgen zukommenden
behördlichen Aufgaben zu vollziehen und
b) nach den Gesetzen und Verordnungen bzw. Staatsverträgen und sonstigen
Rechtsakten zukommenden Aufgaben des Landes oder des Bundes als Träger
von Privatrechten zu besorgen.
Enthalten die Verwaltungsvorschriften über die sachliche Zuständigkeit keine
Bestimmungen, so sind in den Angelegenheiten der Landesverwaltung als erste
Instanz die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
Derzeit sind in unserer Dienststelle rund 100 Personen beschäftigt, welche bemüht
sind, die Aufgaben für die Bürger freundlich, kompetent und korrekt durchzuführen.