Amtstierärztliche Bereitschaftsdienste
Die Bereitschaftsdiensteinteilung für allgemeine amtstierärztliche Interventionen (jeweils von Montag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr der darauf folgenden Woche) sind nachstehend ersichtlich:
Einteilung IV. Quartal 2024
Der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst wurde eingerichtet, um einen Amtstierarzt bei dringender Notwendigkeit auch außerhalb der normalen Dienstzeiten zur Verfügung zu haben.
Diese Notwendigkeiten sind bei Gefahr des Ausbruchs einer Tierseuche oder bei Verdacht der Tierquälerei im Zuge von Tiertransporten oder Nutztier- bzw. Haustierhaltungen gegeben.
Da die Amtstierärzte in ihrem Bereitschaftsdienst immer wieder von Tierbesitzern kontaktiert werden, die tierärztliche Auskünfte und die Versorgung ihrer Tiere begehren, wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, dient.
Für die Versorgung von erkrankten oder verletzten Tieren stehen die praktischen Tierärzte zur Verfügung.
Für den Fall, dass der eingeteilte Amtstierarzt unter der angeführten Telefonnummer nicht erreicht werden kann, so ist die Landeswarnzentrale, Tel. 0316 / 877-77, zu verständigen.