Beratung und Rechtsauskunft in der Obsorge und Erziehung
Allgemeine Informationen
Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe Eltern, werdende Eltern und Jugendliche zu deren Wohl zu beraten. Weiters unterstützt die Kinder- und Jugendhilfe die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung Minderjähriger beratend. In allen Teilbereichen wird auch die entsprechende Rechtsauskunft erteilt.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Alle allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
- Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die
bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen)
zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt
verarbeiten werden dürfen, nötig.
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.