Arbeiten auf oder neben der Straße
Allgemeine Informationen
Arbeiten auf oder neben der Straße, die den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr beeinträchtigen, müssen bewilligt werden. Diese Bewilligung kann erteilt werden, wenn der Verkehr in zumutbarer Weise ev. unter Vorschreibung von Auflagen oder Befristungen aufrecht erhalten werden kann. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage Baustelle. Im Ansuchen sind der Ort, die Art und die Dauer der Arbeiten anzuführen. Die Bewilligung ersetzt nicht die Zustimmung des Grundeigentümers und des Straßenerhalters. Die Kosten werden von der Behörde vorgeschrieben.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).