Straßenpolizeiliche Bewilligung
Allgemeine Informationen
Für die Benützung von Straßen einschließlich des darüber befindlichen Luftraumes zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs ist eine straßenpolizeiliche Bewilligung erforderlich. Eine solche Bewilligung ist notwendig z.B. bei
- Lautsprecherwerbung
- Wochenendfahrverbot
- Sportliche Veranstaltungen
- Verkehrsverbote und -beschränkungen
- Veranstaltungen
Voraussetzungen
Zuständig für die Erteilung einer straßenpolizeilichen Bewilligung ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Alle allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
- Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die
bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen)
zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt
verarbeiten werden dürfen, nötig.
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.