Abfallwirtschaft
Allgemeine Informationen
Die Abfallwirtschaft von Unternehmen soll so gestaltet sein, dass schädliche Einwirkungen und Emissionen möglichst gering gehalten werden, Ressourcen geschont und Abfälle weiterverarbeitet werden. Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht daher u.a. für Unternehmen mit einer bestimmten Größe die Bestellung eines Abfallbeauftragten, die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes vor und Regelungen für die Ausstufung von gefährlichen Abfällen vor.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).