29.10.2016
Vermittlung von Inlandsadoptionen
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben hat die Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Vormerkliste geeignete Adoptivwerber für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden.